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Kann ich die Berufshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen? | andsafe Magazin
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie bei teuren Vermögensschäden, doch kann man diese Versicherung auch von der Steuer absetzen? Und vor allem wo muss ich die Berufshaftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben, als Werbungskosten oder als Sonderausgabe? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel. Zudem zeigen wir, welche Versicherungsbeiträge sie noch bei der Steuererklärung angeben können und bei welchen das nicht möglich ist.
Kann man die Berufshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, den Versicherungsbeitrag für die Berufshaftpflichtkann man von der Steuer absetzen. Als angestellter Arbeitnehmer (zum Beispiel als angestellter Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt oder Architekt) können Sie die Berufshaftpflichtversicherung in den Werbungskosten angeben. Als Unternehmer können Sie den Versicherungsbeitrag als Betriebsausgabe steuerlich ansetzen. Grundsätzlich sind alle Versicherungen, die nur berufliche Risiken abdecken, bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar. Dies betrifft nicht nur die Berufshaftpflichtversicherung, sondern auch alle anderen Versicherungen, die Ihre berufliche Tätigkeiten absichern. Hierunter zählen zum Beispiel eine Unfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Haftpflichtversicherung.
Wo trage ich die Berufshaftpflichtversicherung bei der Steuererklärung ein?
Als Angestellter tragen Sie die Berufshaftpflicht und weitere berufsbedingte Versicherungen unter den Werbungskosten in Anlage N ein. Wenn sie selbstständiger Unternehmer sind, können Sie die Kosten unter den Betriebsausgaben absetzen. Alle privaten Versicherungen können Sie unter den sonstigen Vorsorgeaufwänden steuerlich ansetzen. Da jedoch der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte bzw. 2.800 Euro für Selbstständige oft auch schon durch die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung stark ausgeschöpft ist, macht es Sinn Versicherungen mit einem beruflichen Anteil immer so weit wie möglich als Werbungskosten abzusetzen.
Sind alle beruflichen Versicherungen steuerlich absetzbar?
Sie haben die Möglichkeit Versicherungen, die einen beruflichen Anteil haben, in der Steuererklärung als Werbungskosten anzugeben. Dies ist bei der Unfallversicherung, der Rechtsschutzversicherung und der Haftpflichtversicherung der Fall. Dies zählt für die Betriebshaftpflichtversicherung genauso wie für die Berufshaftpflicht. Doch welcher Anteil kann bei welcher Versicherung als Werbungskosten und welcher als Sonderausgabe angegeben werden? Hier eine kleine Übersicht:
Welche Versicherungen kann ich noch von der Steuer absetzen?
Unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen können Sie viele weitere Versicherungen als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend machen. Zum einen können Versicherungen, die Ihre Vorsorgeleistungen absichern, geltend machen. Zum anderen gelten berufs- und ausbildungsbedingte Versicherungen als absetzbar. Zu diesen zählen:
Welche Versicherungen kann ich nicht steuerlich geltend machen?
Alle Sachversicherungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Hierunter zählen: Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Reiserücktrittversicherung oder auch die Gebäudeversicherung.
Die drei wichtigsten Punkte zusammengefast
Wie kann ich mein Unternehmen bestens absichern?
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie bei Personen- und Sachschäden sowie bei Vermögensfolgeschäden und Umweltschäden versichert.
Um sich gegen echte Vermögensschäden abzusichern, benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht, auch Berufshaftpflicht genannt. Unter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es weitere Informationen.
Schäden an Ihrem Inventar werden durch die Inhaltsversicherung abgesichert. Alle Informationen hierzu sind unter Inhaltsversicherung zu finden.
Unter alle Versicherungen finden Sie einen Überblick aller Versicherungen die von andsafe angeboten werden.