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  2. Pflichtversicherung

Pflichtversicherung

Unter den Begriff „Pflichtversicherung“ fallen sämtliche Versicherungen, die Bürger aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abschließen müssen. Hierzu gehören Sozialversicherungen, die Krankenversicherung oder die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Darüber hinaus gibt es für bestimmte Berufe Pflichtversicherungen. Für die sogenannten Kammerberufe (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater) und Finanzdienstleister (zum Beispiel Immobilienkreditvermittler, Versicherungsvermittler) ist eine Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.

Auch im privaten Bereich gibt es für bestimmte Personengruppen Pflichtversicherungen: Zur Erteilung des Jagdscheins ist z. B. eine Jagdhaftpflichtversicherung Voraussetzung, Hundehalter sind in vielen Bundesländern dazu verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflicht abzuschließen.

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