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  1. Lexikon
  2. Leistungsfall

Leistungsfall

Der Begriff stammt aus dem Versicherungsrecht und bezeichnen ein Schadenereignis. Andere Wörter für „Leistungsfall“ sind auch „Schadensfall“ oder „Versicherungsfall“.

Zu diesem Zeitpunkt wird die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst – beispielsweise bei der privaten Haftpflichtversicherung dann, wenn etwas bei Freunden zu Bruch gegangen ist, oder bei der Hundehalterhaftpflicht bei einem Unfall, den der Hund verursacht und andere Personen verletzt hat. Die genauen Umstände, die solch einen Versicherungsfall auslösen, sind im Versicherungsvertrag beschrieben.

„Versicherungsfall“ ist der Begriff, der sowohl bei privaten Versicherungen als auch bei gesetzlichen Sozialversicherungen gültig ist. Die Bezeichnung „Leistungsfall“ wird hauptsächlich bei gesetzlichen Rentenversicherungen verwendet.

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