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  2. Hauptwohnsitz

Hauptwohnsitz

Unter Hauptwohnsitz versteht man den Ort, an dem eine Person den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse und Lebensbeziehungen aufbaut. Die Unterkunft, die den Hauptwohnsitz darstellt, ist der Lebensmittelpunkt dieser Person und sie hält sich dort an mehr als 183 Tagen im Jahr auf, d.h. mehr als ein halbes Jahr. Der Hauptwohnsitz ist auch derjenige, der sich in Deutschland auf dem Personalausweis wiederfinden lässt.

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