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  1. Lexikon
  2. Elementarschaden

Elementarschaden

Als Elementarschäden werden solche Schäden verstanden, die durch das Wirken von Naturgewalten verursacht werden. Zu solchen Naturgewalten zählen:

  • Überschwemmungen

  • Starkregen

  • Hagel

  • Hochwasser

  • Lawinen

  • Erdbeben

  • Sturm

  • Schnee

  • Vulkanausbrüche

Elementarschäden treten häufig an Gebäuden oder dem Inventar auf und reichen bis hin zur Zerstörung: Ein Beispiel für solch einen Elementarschaden ist das durch einen Sturm abgedeckte Hausdach. Für solche Schäden gibt es eine Versicherung: die sogenannte Elementarschadenversicherung. Oft gibt es auch spezielle Zusatzbausteine, die zu einer Versicherung dazu gewählt werden können – bei andsafe beispielsweise bei der Inhaltsversicherung.

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